Barrierefreiheitserklärung
Möhler & Huth GmbH ist bemüht, seine Website mh-autohaus.autohub.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website mh-autohaus.autohub.de, die auf der technischen Plattform von AutoHub betrieben wird. 1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Website ist wegen der nachstehend genannten Ausnahmen teilweise mit den Vorgaben des BFSG sowie den harmonisierten europäischen Normen (insbesondere EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 auf Level AA) vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit. 2. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen (noch) nicht vollständig barrierefrei: - PDF-Dokumente: Einige zum Download angebotene Dokumente (z. B. Hersteller-Broschüren oder Finanzierungsbedingungen) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei formatiert, da sie von Drittanbietern stammen. - Bilder und Medien: Bei einzelnen (historischen oder automatisch importierten) Fahrzeugbildern können Alternativtexte (Alt-Texte) fehlen oder unvollständig sein. - Eingebundene Videos: Bei eingebundenen Videos (z. B. Fahrzeug-Rundgänge) stehen möglicherweise noch nicht durchgehend Untertitel oder Audiodeskriptionen zur Verfügung. 3. Erstellung dieser Erklärung Diese Erklärung wurde am 13. Juli 2026 erstellt. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung der Website in Zusammenarbeit mit dem technischen Dienstleister (AutoHub). 4. Feedback und Kontakt Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit? Wenden Sie sich gern an uns: Möhler & Huth GmbH Am Landgraben 6, 97816 Lohr am Main Telefon: 09352 8760-0 E-Mail: moehler-huth@mh-autohaus.de Wir bemühen uns, bestehende Barrieren schnellstmöglich zu beheben oder Ihnen die gewünschten Informationen in einem barrierefreien Format bereitzustellen. 5. Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren Bleibt Ihre Anfrage innerhalb eines Monats ganz oder teilweise unbeantwortet oder sind Sie mit der Antwort nicht einverstanden, können Sie sich an die für das BFSG zuständige Marktüberwachungsbehörde bzw. Schlichtungsstelle Ihres Bundeslandes wenden: [zuständige Stelle Ihres Bundeslandes].